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   VG Hamburg, 17.09.2008 - 13 K 3305/06   

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https://dejure.org/2008,32134
VG Hamburg, 17.09.2008 - 13 K 3305/06 (https://dejure.org/2008,32134)
VG Hamburg, Entscheidung vom 17.09.2008 - 13 K 3305/06 (https://dejure.org/2008,32134)
VG Hamburg, Entscheidung vom 17. September 2008 - 13 K 3305/06 (https://dejure.org/2008,32134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • hamburg.de PDF

    Beantragung der Aufhebung von Festsetzungsbescheid des Landesabgabenamtes und des Widerspruchsbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 27.08.2010 - 1 Bf 149/09

    Das Hamburger Modell des Business Improvement District genügt den Anforderungen

    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Hinweis vom 22. September 2009 in dem den Innovationsbereich Sachsentor in Hamburg-Bergedorf betreffenden Verfahren der Sprungrevision (9 C 11.08, VG Hamburg 13 K 3305/06) darauf hingewiesen hatte, dass der Hebesatz voraussichtlich nicht in DM ausgedrückt werden dürfe und die Beklagte daraufhin den Kläger jenes Verfahrens klaglos gestellt hatte, stellte die Zweite Änderungsverordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer Wall vom 5. Mai 2009 (HmbGVBl. S.122) mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 den Hebesatz auf 0, 08403260 Euro um.

    Die Beklagte trägt zur Begründung ihrer mit Beschluss des Senats vom 20. April 2010 zugelassenen Berufung mit am 7. Mai 2010 eingegangenem Schriftsatz vor: Die Kammer 13 des Verwaltungsgerichts habe mit Urteil vom 17. September 2008 - 13 K 3305/06 -zutreffend entschieden, dass gegen die Bestimmungen zur Errichtung des Innovationsbereichs und die Erhebung der Abgabe keine Bedenken bestünden.

    Es kann dahin stehen, ob dieser Mangel zur Nichtigkeit der Verordnung führt, wie das Verwaltungsgericht angenommen und wozu das Bundesverwaltungsgericht in einem richterlichen Hinweis vom 22. September 2009 in dem Verfahren BVerwG 9 C 11.08 = VG Hamburg 13 K 3305/06 geneigt hat.

  • VG Bremen, 25.06.2010 - 2 V 185/10

    Überprüfung der Innovationsbereichsabgabe im Eilverfahren

    Die Gründe für die Erhebung und die Verwendung des Abgabenaufkommens unterscheiden sich aber grundlegend von der Grundsteuer, sodass die strittige Abgabe nicht mit der Grundsteuer gleich gesetzt werden kann (ebenso VG Hamburg, Urteil vom 17.09.2008 - 13 K 3305/06).
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